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AGB'S

AGB‘s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Firma Akai Clean Teppichreinigung und Polsterreinigung

1. Sämtliche Aufträge werden nur zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Ausführung: Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppich- und Polsterreinigung erfolgt im Rahmen der AGBs. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist.

3. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial).

4. Rücktritt: Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlege Art bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

5. Lieferungs- u. Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist.

6. Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung/Lieferschein. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegebenen Frist noch einmal in schriftlicher oder fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versuchen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Nach der Frist von einem Monat trägt der Besteller/ Auftraggeber unter den vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem werden wir nach dieser Zeit eine Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung nicht abgenommen, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen, ausgenommen, wenn eine Sondervereinbarung getroffen wird. Die Verwertung dieser Gegenstände steht dem Auftragnehmer uneingeschränkt frei.

7. Mängel: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich längstens innerhalb von fünf Tagen nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) oder unseres Zeichenetikettes an die Geschäftsleitung erfolgen. Ab dem sechsten Tag gilt die erbrachte Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.

8. Haftung: Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u. Polstermöbeln. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt.

9. Preise: Alle in den Preislisten aufgeführten Preisangaben sowie mündliche Angebote sind unverbindliche Preisangaben und können bedingt durch erhöhten Verschmutzungsgrad, Beschaffenheit des Reinigungsgutes, den Örtlichkeiten, unvollständige und unwahre Angaben des Kunden über das Reinigungsgut usw. abweichen.

10. Zahlung: Nach Erhalt der Rechnung, in Bar oder per Überweisung. Zahlbar sofort ohne Abzüge

11. Einverständnis des Kunden: Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gereinigten Flächen/ Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde aus wichtigen Grund schriftlich diesem Einverständnis wiederspricht.

12. Sondervereinbarungen sind möglich, jedoch bedürfen Sie der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Aufraggeber erkennt die aufgeführten AGBs mit Erteilung des Auftrages uneingeschränkt an und verzichtet auf die Anwendung etwaiger eigener AGBs.

13. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Solingen, (Sitz der Firma des Auftragnehmers). Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche und solchen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand Solingen.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

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